Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz Bremen

Im Jahr 2021 wurden raumscript und die WohnBund-Beratung Dessau mit der Konzeption zur Informationsvermittlung des Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes (MobBauOG) für die Stadtgemeinde Bremen beauftragt. Durch das Gesetz sollen unter anderem bei Neubauten weniger Parkplätze für Autos, zugunsten von mehr Fahrradabstellplätzen, Carsharing-Optionen und einem Mobilitätsmanagement, entstehen. Damit stellt das MobBauOG einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zur Verkehrswende in Bremen dar.

Vor der Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens wurden mögliche Chancen und Auswirkungen des neuen MobBauOG für die Stadtgemeinde Bremen mit verschiedenen Akteur:innen der Stadtgesellschaft diskutiert. Die moderierte Diskussionsrunde zu dem Entwurf der Neufassung fand am 16. März 2022 statt und kann hier angesehen werden. Dem Entwurf des MobBauOG hat die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am 28. April 2022 zugestimmt und zur Beschlussfassung um die Weiterleitung an Senat und Bürgerschaft gebeten. Das Gesetz kann damit wie geplant am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.